Hinweise zu Finanzplan 2026-2028
Rechtliche Bedeutung
Gemäss §11 der regierungsrätlichen Verordnung über das Rechnungswesen, hat jede Gemeinde einen Finanzplan zu erstellen, ihn jährlich nachzuführen und den Stimmberechtigten zu Kenntnis zu bringen. Der Finanzplan hat keine direkte rechtliche Wirkung; das heisst, er bewirkt keine Freigabe von Einnahmen und Ausgaben oder Projekten.
Zweck
Der Finanzplan dient der Exekutive als Führungsinstrument der mittelfristigen Vorausschau und Koordination. Er zeigt die Auswirkungen gewisser Planungsannahmen auf und lässt einen allfälligen Handlungsbedarf erkennen. im Sinne einer rollenden Planung wird er laufend überarbeitet und den aktuellen Erkenntnissen angepasst.
Wertung
Der Finanzplan sieht in den kommenden Jahren eine hohe Investitionstätigkeit vor. Diese geplanten Investitionen generieren hohe und langjährige Abschreibungen und einen grossen Kapitalbedarf. Die Verschuldung wird zunehmen.